Internetrecht


Das Internetrecht hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, was sich nicht nur in der alltäglichen Arbeitspraxis von Rechtsanwälten und Gerichten widerspiegelt.

 

Für Verbraucher nehmen die rechtlichen Probleme durch die Nutzung des Internet stetig zu und können äußerst unterschiedlicher Natur sein. Ein wesentlicher Bereich stellt hier der Bereich des sog. E-Commerce dar. Der Online-Handel umfasst neben dem Abschluss von Kaufverträgen über Online-Shops auch den Bezug von Dienstleistungen sowie den Erwerb von Waren über Internetplattformen wie z.B. eBay.

 

Besondere Probleme, die in der Regel ein besonders schnelles Tätigwerden erfordern, um hohe Kosten zu vermeiden, stellen im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen, sei es etwa durch Filesharing oder auch durch die Verwendung fremder Bilder. Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung kann selbst derjenige konfrontiert werden, der selbst gar keine Verletzungshandlung begangen hat. So kann beispielsweise in einer WG auch derjenige Mitbewohner verantwortlich gemacht werden, der auf seinen Namen den Internetanschluss betreibt, auch wenn ein anderes WG-Mitglied das Filesharing betrieben hat. Für solche Fälle finden Sie unmittelbar auf meiner Homepage eine erste rechtliche Hilfe bei Abmahnung und die unkomplizierte Möglichkeit der Anwaltsbeauftragung.

 

Ein weiteres Beispiel für die vielseitige Bedeutung des Internetrecht im privaten Bereich sind die sozialen Medien wie Facebook und Co. Viele Betroffene haben auch dort schon spüren müssen, dass das Internet keinesfalls ein rechtsfreier Raum ist. Auch dort kann es wegen Urheberrechtsverletzungen zu Abmahnungen kommen. Ein weiteres Problemfeld dort wie auch in anderen Internetforen, in denen Internetnutzer eigene Beiträge veröffentlichen können, ist das sog. Cyber-Mobbing, also die Verletzung von Persönlichkeitsrechte beispielsweise durch das Verbreiten beleidigender Inhalte.

 


Auch für Unternehmer ist das Internetrecht heutzutage von enormer Bedeutung. Dies gilt zum einen ebenfalls für den Bereich des E-Commerce. In kaum einer Branche des Einzelhandels und in vielen Bereichen des Dienstleistungssektors ist das Vorhalten eines Web-Shops nahezu unabdingbar. Daraus resultieren nicht nur allgemeine rechtliche Streitigkeiten mit Vertragspartnern etwa wegen Mängeln und Gewährleistungsansprüchen sondern auch ureigene Probleme aus der Nutzung des Internet, die außerhalb des digitalen Geschäftslebens keine Entsprechung finden. Komplizierte Informationspflichten gegenüber Verbrauchern machen es einem rechtlichen Laien nahezu unmöglich, Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Internetvertrieb oder auch nur eine Widerrufsbelehrung rechtssicher selbst zu verfassen.

 

Im Internet hat auch das Wettbewerbsrecht eine gesteigerte Bedeutung erfahren. Durch die überregionale Konkurrenz und die einfache Möglichkeit Rechtsverletzungen z.B. durch Screenshots zu dokumentieren ist das Instrument einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu einem weitverbreiteten strategischen Mittel geworden. Auch Verletzungen, deren Erheblichkeit für einen Wettbewerber oft fraglich erscheinen, wie fehlerhafte Angaben im Impressum, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder fehlerhafte Preisangaben ziehen häufig ebenso schnell eine Abmahnung nach sich wie unwirksame Klauseln in AGB oder unlautere Werbung .

 


 

Ich lasse Sie nicht im Regen stehen!

 

Die vorstehenden Beispiele sind besonders häufige Anwednungsbereiche für das Internetrecht, aber keineswegs abschließend.

 

Bei allen dieser und anderer rechtlicher Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden und unverbindlich Kontakt aufnehmen.



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Und was ist eine Abmahnung eigentlich genau?