Kaufrecht


Wir alle schließen nahezu täglich Kaufverträge ab, so dass es sich bei der Materie des Kaufrechts um ein immens wichtiges Rechtsgebiet handelt. Angefangen vom Brötchenkauf, über den Erwerb eines Smart-Phones über eine Internet-Plattform oder die Anschaffung eines neuen Autos, bis hin zum Immobilienkaufvertrag für das neue Eigenheim betrifft das Kaufrecht jeden von uns in den unterschiedlichsten Fallgestaltungen. Ebenso vielseitig können die rechtlichen Probleme sein, die im Zusammenhang des Kaufrechts entstehen können.

In all diesen Fallgestaltungen können Sie vertrauensvoll an mich wenden. Ich stehe dem Käufer einer mangelhaften Kaufsache mit der Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche ebenso tatkräftig zur Seite wie etwa privaten oder gewerblichen Verkäufern, die sich mit kaufrechtlichen Problemen konfrontiert sehen. Daher möchte ich an dieser Stelle einen Überblick über die häufigsten Problemfälle geben, in denen eine Anwaltsbeauftragung sinnvoll sein kann:

 


  • Interessenvertretung von Käufern:

Je wirtschaftlich bedeutsamer der Abschluss eines Kaufvertrags für einen Käufer ist, desto sinnvoller ist eine anwaltliche Prüfung eines vom Verkäufer formulierten Vertragstextes. So sollten sich beispielsweise Käufer von teuren technischen Geräten, Autos oder Immobilien Klarheit darüber verschaffen, welche Konsequenzen der konkrete Vertrag mit sich bringt. Hat etwa der Verkäufer eines KFZ die Gewährleistung umfassend ausgeschlossen, kann es für Sie sehr schwer oder unmöglich werden, Gewährleistungsansprüche erfolgreich durchzusetzen; selbst wenn sich erhebliche Mängel zeigen, die einen weitreichen finanziellen Schaden mit sich bringen können. So wird es umso bedeutsamer, in Erfahrung zu bringen, ob der Gewährleistungsausschluss im konkreten Fall überhaupt wirksam ist.

 

Gewerbliche Verkäufer können gegenüber privaten Käufern nur sehr eingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte modifizieren und selbst die von Privaten verwendeten Gewährleistungsausschlüsse können sich bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (etwa im Rahmen einer Ebay-Auktion) als unwirksam erweisen.

  • Interessenvertretung von Verkäufern:

Beabsichtigen Sie - als Privatperson oder im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit - etwas zu verkaufen? Dann kann es für Sie sinnvoll sein, die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu beschränken. Unternehmern sind hierbei enge Grenzen gesetzt. Auch bei Privaten-Verkäufern erweisen sich solche Vereinbarungen jedoch häufig als unwirksam. Wenn Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite sein wollen, empfiehlt es sich, solche Vertragsklauseln anwaltlich formulieren zu lassen.


  • Interessenvertretung von Käufern:

Sie haben eine Sache gekauft und sehen sich mit Schwierigkeiten Ihrer Anspruchsdurchsetzung konfrontiert, weil der Verkäufer Ihre Ansprüche unter Hinwesi auf seine AGB zurückweist? Gern berate ich Sie, wer im konkreten Fall im Recht ist, und prüfe, ob bzw. in welchem Umfang Sie trotz der Verwendung von AGB Ansprüche geltend machen können.

  • Interessenvertretung von Verkäufern:

Gern berate ich Sie über die generelle Funktion von AGB und die Möglichkeiten ihrer Verwendung. Auch im konkreten Fall, wenn Sie eine Sache verkauft haben und nun ein Streit mit dem Käufer über die Wirksamkeit Ihrer AGB entbrannt ist, können Sie sich gern an mich wenden.

 

Beachten Sie bitte, dass die Verwendung unwirksamer AGB nicht nur dazu führen kann, dass die entsprechende Vereinbarung nichtig ist, sondern auch, dass ein Konkurrent Ihnen deshalb u.U. eine Abmahnung ausspricht, da es sich hierbei um unlauteren Wettbewerb handeln kann. Sparen Sie nicht am falschen Ende: AGB-Gestalung gehört in Profi-Hände!

 

Sollten Sie einen Internet-Shop (z.B. im Rahmen einer Auktions-Plattform oder auf einer eignen Homepage) betreiben, sollten Sie diesen insgesamt auf Abmahnsicherheit überprüfen lassen. Hier lauern zahlreiche Tücken auf Sie, die Sie als juristischer Laier häufig nicht erkennen können. Abmahnungen sind immer ärgerlich und - wenn Sie berechtigt sind - häufig äußerst kostenintensiv!


  • außergerichtliche und/oder gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr kaufrechtlicher Ansprüche:
  • Streit um Primäransprüche:

"Vertrag ist Vertrag!" In der Regel ist ein Vertragsschluss bindend. Nur in Ausnahmefällen kann eine Vertragspartei sich wieder vom Vertrag lösen. Sie haben einen Kaufvertrag geschlossen und nun gibt es Streit über die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung oder Lieferung der Kaufsache? Wenden Sie sich an mich!

Der häufigste Fall kaufrechtlicher Auseinandersetzung ist die Frage nach Gewährleistungsansprüchen des Käufers. Der Käufer einer mangelhaften Kaufsache kann grundsätzlich (unter weiteren Voraussetzungen) Nacherfüllung verlangen - also nach seiner Wahl Nachlieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung durch Reparatur. Ist eine solche Nacherfüllung unmöglich, schlägt sie fehl, wird unberechtigt verweigert oder nicht rechtzeitig bewirkt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten. Zudem kommen Ansprüche des Käufers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz in Betracht,

 

Gern helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr dieser Ansprüche weiter, und zwar sowohl im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit als auch im Rahmen eines Gerichtsprozesses, wenn sich dieser nicht vermeiden lässt.


Wenn Sie ein kaufrechtliches Problem haben, können Sie gern unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen.