Miet- und Pachtrecht


Weitere Informationen zu folgenden mietrechtlichen Themen:

Mängel an der Mietsache

Kündigung von Wohnraum

Nebenkosten


Mietkaution

Schönheitsreparaturen



Allgemeine Informationen zu meiner mietrechtlichen Tätigkeit

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt meiner alltäglichen Kanzleiarbeit liegt im Miet- und Pachtrecht.

 

Als kompetenter Ansprechpartner stehe ich sowohl Mietern als auch Vermietern jederzeit gern umfassend mit Rat und Tat im Rahmen einer Beratung oder der Übernahme einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Interessenvertretung zur Seite. 

 

Bei dieser Materie handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das stärker - als dies in vielen anderen Rechtsgebieten der Fall ist - durch die Rechtsprechung geprägt ist. Ein Blick ins BGB hilft juristischen Laien daher oft nicht oder nicht ausreichend weiter. Gerade deshalb gilt: Zeichnen sich mietrechtliche Probleme ab, sollten Sie sich möglichst führzeitig an einen in diesem Rechtsgebiet versierten Rechtsanwalt wenden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

 

Die mietrechtlichen Problem- und Fragestellungen, mit denen Mieter und Vermieter konfrontiert werden können, sind so vielseitig, dass eine Anwaltsbeauftragung nicht nur im bestehenden Mietverhältnis sondern auch bereits vor Abschluss eines Mietvertrags oder Beendigung eines solchen sinnvoll werden kann.

 

Daher möchte ich Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über Situationen verschaffen, mit denen sich immer wieder Mantanten an mich wenden:

 


  • Anwaltstätigkeiten vor Abschluss eines Mietvertrags:
    • Prüfung von ganzen Mietverträgen oder Beratung in Bezug auf einzelne Vertragsklauseln
    • Gestaltung von Mietverträgen oder einzelnen Vertragsklauseln
    • besonderes Problem: Abschluss eines Untermietverhältnisses
    • besonderes Problem: vertragliche Ausgestaltung einer Wohngemeinschaft (WG)
  • Anwaltstätigkeiten während eines laufenden Mietverhältnisses:
    • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Mietsache (Mangelbeseitigung, Minderung, Schadens- und Aufwendungsersatz)
    • Streitigkeiten über Vertragspflichten wie die Ausführung von Schönheitsreparaturen oder die Übernahme von Kleinreparaturen
    • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen
    • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Mieterhöhung
  • Anwaltstätigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses:
    • Beratung über die Voraussetzungen einer Kündigung
    • Erstellung von Kündigungsschreiben und Auflösungsverträgen
    • Prüfung von Kündigungsschreiben und Auflösungsverträgen
    • Beratung über die Durchführung der Rückgabe der Mietsache
  • Anwaltstätigkeiten nach Beendigung des Mietverhältnisses:
    • Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen
    • Streitigkeiten wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache
    • Streitigkeiten über die Kautionsabrechnung
  • Durchsetzung und Abwehr gegenseitiger Zahlungsansprüche:
    • Ansprüche des Vermieters auf Einzahlung der Kaution
    • Ansprüche des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete
    • Ansprüche des Vermieters auf Zahlung von Betriebskosten
    • Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz
    • Ansprüche des Vermieters auf Nutzungsentschädigung
    • Ansprüche des Mieters auf Schadens- oder Aufwendungsersatz
    • Ansprüche des Mieters bei Betriebskostenguthaben
    • Ansprüche des Mieters auf Kautionsrückzahlung

Rechts-Tipp:

 

Als Mieter haben Sie Anspruch auf sämtliche Wohnungs-schlüssel; der Vermieter ist nicht berechtigt, Schlüssel einzubehalten - auch nicht für Notfälle (z.B. Urteil des AG Frankfurt am Main vom 16.11.2016, Az. 33 C 1156/16). Befürchten Sie, der Vermieter könnte sich ungefragt Zutritt zu den Mieträumen verschaffen, sollten Sie das Wohnungsschloss auswechseln.



Bei den o.g. Punkten handelt es sich um Fragestellungen, mit denen ich besonders häufig konfrontiert werde. Diese Aufzählung ist aber keineswegs abschließend.

 

Selbstverständlich können Sie sich auch mit Ihrem individuellen Fall an mich wenden, auch wenn sich dieser hier nicht ausdrücklich wiederfindet.

 

So stehe ich Ihnen zum Beispiel auch zur Verfügung, wenn Sie selbst bereits einen Titel erwirkt haben und es nun um die Durchsetzung desselben im Wege der Zwangsvollstreckung geht.

An dieser Stelle abschließend sei zudem erwähnt, dass sich meine Tätigkeit auch auf andere Fallgestaltungen des Lebensbereichs "Wohnen" erstreckt. So übernehme ich gern auch Mandate aus den Bereichen Maklerrecht und Grundstückskauf.

 

Gern können Sie erst einmal unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen!