Erste Hilfe nach Verkehrsunfall


Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt und wollen nun Ihre Ansprüche durchsetzen?

 

Viele Betroffene fühlen sich hierbei überfordert, die oft eilige Korres-pondenz mit Versicherungen und Gutachtern zu führen, und sind sich unsicher, welche Ansprüche ihnen überhaupt zustehen.

 

Hier eine erste Hilfe!



 

Frequently Asked Questions: zum Vorgehen nach einem Verkehrsunfall


1.) Wie sollte ich mich unmittelbar am Unfallort verhalten?

Die erste Entscheidung, die Sie nach einem Unfall treffen müssen, ist, ob Sie die Polizei hinzuziehen wollen oder nicht. Dies ist immer dann anzuraten, wenn es zu Personenschäden oder nicht unerheblichen Sachschäden gekommen ist oder wenn im Raum steht, dass der Unfallgegner Straftaten begangen haben könnte, wie beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt oder wenn er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.

 

Ziehen Sie die Polizei nicht hinzu, sollten Sie unbedingt Beweise sichern, indem Sie die Namen, Adressen und KFZ-Kennzeichen aller Unfallbeteiligten notieren. Sie sollten zudem Fotos fertigen, und zwar einerseits solche, die einen Überblick über den Unfall und die Endstellung der Fahrzeuge geben und andererseits Detailfotos, etwa bzgl. der entstandenen Bremsspuren und der aufgetrenen Sachschäden. Sie sollten sich Namen und Adressen von Zeugen notieren und wenn möglich ggf. mit dem Unfallgegner eine Verkehrsunfallskizze über den Unfallhergang anfertigen.

Es ist Ihr gutes Recht, gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zum Unfallhergang zu machen!

 

Bei jeglichen Zweifeln sollten Sie nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen. Aussagen zum Unfallhergang sollten Sie erst nach einer rechtlichen Beratung tätigen!

 

Gegenüber dem Unfallgegner sollten Sie keinerlei Schuldanerkenntnis abgeben, ohne vorher die Zustimmung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung eingeholt zu haben!



2.) Was sollte ich anschließend tun?

Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, das Unfallereignis Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung anzuzeigen. Lediglich bei Sachschäden im Bagatellbereich kann dies entbehrlich sein.

 

Sie sollten sich zudem einen Überblick über die Ihnen entstandenen Schäden verschaffen, etwa durch Einholung eines Schadensgutachtens durch einen KFZ-Sach- verständigen.

 

Vor allem sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, welche Schäden Sie in welchem Umfang vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung ersetzt verlangen können.

 

Die entstehenden Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten können ihrerseits selbst wiederum ersatzfähige Schadenspositionen darstellen!



3.) Welche Schäden kann ich nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich ersetzt verlangen?

Die wichtigsten und häufigsten Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall sind folgende:

 

  • bei Personenschäden: Ersatzfähige Schadenspositionen sind die entstehenden Heilbehandlungskosten sowie an angemessenes Schmerzensgeld für den Verletzten. Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts können auch die Aufwendungen des Ehegatten ersatzfähig sein, die durch Besuche des Verletzten entstehen.

 

  • bei Sachschäden am KFZ: Ersatzfähig ist zunächst einmal der Reparaturkostenaufwand, der zu entrichten wäre, wenn der Geschädigte das Fahrzeug reparieren ließe. Der in einem Kostenvoranschlag ausgewiesene MwSt-Anteil ist allerdings nur dann ersatzfähig, wenn es auch tatsächlich zu einer Reparatur kommt.

 

  • bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden: Der Geschädigte kann den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich des Restwertes des verunfallten Fahrzeugs beanspruchen.

 

  • Mietwagenkosten: Für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung ist der Geschädigte berechtigt, auf Kosten des Schädigers ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzumieten.

 

  • Nutzungsentschädigung: Macht der Geschädigte keinen Gebrauch vom Recht zur Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, kann er vom Schädiger die Zahlung eines Nutzungsentschädigung für den maßgeblichen Zeitraum verlangen.

 

  • Sachverständigenkosten: Die Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens durch einen KFZ-Sachverständigen sind ebenfalls grundsätzlich eine ersatzfähige Schadensposition. Das gilt ausnahmsweise nicht, wenn lediglich Bagatellschäden entstanden sind, was bei einem Reparaturkostenaufwand von bis ca. 750 € der Fall ist.

 

  • Rechtsanwaltskosten: Auch die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, stellen eine Schadensposition dar.

Sie sollten einen Rechtsanwalt nicht erst dann beauftragen, wenn es zu Schwierigkeiten bei der Schadensliquidation kommt. Aufgrund der vielfältigen Schadenspositionen, die einem rechtlichen Laien häufig nicht bekannt sind und von ihm auch der Höhe nach nicht beziffert werden können, sollten Sie sich bereits anwaltlich beraten lassen, bevor Sie Ihre Ansprüche überhaupt erstmals geltend machen.



4.) In welchem Umfang sind mir meine Schäden zu ersetzen?

Sollte der Unfallgegner den Unfallhergang allein verschuldet haben, könnten Sie die Ihnen entstandenen Schäden grundsätzlich in vollem Umfang von der Gegenseite ersetzt verlangen. Sollten hingegen Sie bzw. der Fahrer Ihres Fahrzeugs den Unfall allein verschuldet haben, haben hingegen Sie bzw. Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung den gegnerischen Schaden zu ersetzen. Ihren Schaden hätten Sie selbst zu tragen, soweit nicht ein Anspruch aus einer Kasko-Versicherung besteht.

 

In einer Vielzahl von Fällen ist es jedoch so, dass der Unfall von mehreren Beteiligten verschuldet wird. In solchen Fällen wären Ihre Schadenspositionen im Verhältnis Ihres Mitverschuldens zu reduzieren. Hierzu wird eine Haftungsquote gebildet. Hat z.B. der Unfallgegner den Unfall überwiegend verschuldet, trifft Sie jedoch ein Mitverschulden von 30%, würde dies dazu führen, dass der Gegner Ihnen Ihre Schäden zu 70% ersetzen müsste; umgekehrt könnte er von Ihnen (bzw. Ihrer Versicherung) Ersatz in Höhe von 30% der ihm entstandenen Schäden verlangen.


5.) Was sollte ich auf keinen Fall tun?

Akzeptieren Sie nicht vorschnell ein Vergleichsangebot der Gegenseite, insbesondere nicht, wenn Sie sich noch nicht haben beraten lassen, welche Ansprüche Ihnen eigentlich genau zustehen. Akzeptieren Sie nicht einfach einen KFZ-Sachverständigen und eine KFZ-Werkstatt, die Ihnen von der Gegenseite benannt werden.

 

Es ist grundsätzlich Ihr gutes Recht, sich selbst einen Rechtsanwalt, einen KFZ-Sachverständigen und eine KFZ-Werkstatt Ihres Vertrauens auszu- suchen! Machen Sie hiervon Gebrauch!



Wichtiger Hinweis:

Die "Erste Hilfe" auf meiner Homepage soll unverbindlich allgemeine Informationen  vermitteln und Betroffenen einen ersten Überblick über ein bestimmtes Rechtsproblem verschaffen.

 

Die juristische Prüfung eines konkreten Falles kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Juristische Probleme sind zu vielschichtig, als dass nicht Besonderheiten des Einzelfalles ein abweichendes Vorgehen von einer allgemeinen Handlungsempfehlung erforderlich werden lassen könnten.



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Hier können Sie Ihren Fall prüfen lassen!
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