Vertragsrecht


Ich beschäftige mich nicht nur mit Miet- und Kaufverträgen, sondern stehe Ihnen umfassend im Vertragsrecht  als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Dies umfasst zum einen die Interessenvertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr der verschiedenen vertraglichen Ansprüche und zum anderen den Bereich der Beratung und Vertragsgestaltung.

 


  • Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher Ansprüche, z.B. im Zusammenhang mit folgenden Vertragstypen:

Sie möchten ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen? Wenn Ihnen Ihr Vertragspartner bereits einen Entwurf vorgelegt hat, empfiehlt es sich, diesen anwaltlich auf etwaige Regelungslücken und Fallstricke überprüfen zu lassen. Gern können Sie mich auch mit dem Ausarbeiten eines solchen Vertrags unter Berücksichtigung Ihrer Interessenlage und Ihren individuellen Bedürfnissen beauftragen.

 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Sie möchten Artikel auf einer Internetauktionsplattform veräußern und dabei die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche modifizieren? Sie haben Ihren eigenen Online-Shop und möchten hierfür Nutzungsbedingungen aufstellen? Sie beabsichtigen die Verwendung von Geschäftsbedingungen für Ihre selbstständige freiberufliche Tätigkeit oder für Ihren Gewerbebetrieb? In allen diesen Fällen geht es um AGB, die Ihnen zwar selbst erhebliche Vorteile schaffen können, jedoch nur, wenn sie rechtswirksam gestaltet sind. Die Gerichte stellen hier äußerst strenge Anforderungen, um eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner zu verhindern. Da unwirksame AGB nicht nur nichtig sind, sondern zudem auch das Risiko in sich bergen, von Konkurrenten eine kostspielige Abmahnung zu erhalten, heißt es für juristische Laien ganz klar: Finger weg! AGB-Gestaltung gehört in Profi-Hände! Sich daran selbst zu versuchen oder blind fremde AGB zu übernehmen, rächt sich oft und kann teuer werden! Gern stehe ich Ihnen bei der Gestaltung von AGB sowie für Fragen zu einzelnen AGB-Klauseln mit Rat und Tat zur Seite!

 

  • Verfassen sontiger Verträge oder Vertragspassagen:

Auch bei sonstigen Verträgen kann es sich empfehlen, einen Anwalt mit der Formulierung des Vertragstextes oder zumindest mit einer Beratung vor Vertragsschluss zu beauftragen. Die Verwendung beliebiger Vertragsmuster oder die Formulierung durch juristische Laien bringen stets das Risiko mit sich, in Folge fehlender Sachkenntnis unwirksame, fehlerhafte, missverständliche oder lückenhafte Vertragstexte zu verwenden. Beugen Sie vor, anstatt später das Nachsehen zu haben! Je wirtschaftlich bedeutsamer oder je wichtiger für Sie persönlich ein bestimmter Vertrag ist, desto eher sollten Sie sich an einen Fachmann wenden!

 


Eine Vertragsgestaltung ist für Sie nur von effektivem Nutzen, wenn sich der Rechtsanwalt individuell auf Sie und Ihr Problem einstellt. Das bedeutet dann auch von Fall zu Fall einen völlig unterschiedlichen Arbeitsauf- wand, so dass eine Honorarvereinbarung für beide Seiten sinnvoll sein kann.



Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf!