Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt meiner alltäglichen Kanzleiarbeit liegt im Miet- und Pachtrecht.
Als kompetenter Ansprechpartner stehe ich sowohl Mietern als auch Vermietern jederzeit gern umfassend mit Rat und Tat im Rahmen einer Beratung oder der Übernahme einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Interessenvertretung zur Seite.
Bei dieser Materie handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das stärker - als dies in vielen anderen Rechtsgebieten der Fall ist - durch die Rechtsprechung geprägt ist. Ein Blick ins BGB hilft juristischen Laien daher oft nicht oder nicht ausreichend weiter. Gerade deshalb gilt: Zeichnen sich mietrechtliche Probleme ab, sollten Sie sich möglichst führzeitig an einen in diesem Rechtsgebiet versierten Rechtsanwalt wenden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Die mietrechtlichen Problem- und Fragestellungen, mit denen Mieter und Vermieter konfrontiert werden können, sind so vielseitig, dass eine Anwaltsbeauftragung nicht nur im bestehenden Mietverhältnis sondern auch bereits vor Abschluss eines Mietvertrags oder Beendigung eines solchen sinnvoll werden kann.
Daher möchte ich Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über Situationen verschaffen, mit denen sich immer wieder Mantanten an mich wenden:
Rechts-Tipp:
Als Mieter haben Sie Anspruch auf sämtliche Wohnungs-schlüssel; der Vermieter ist nicht berechtigt, Schlüssel einzubehalten - auch nicht für Notfälle (z.B. Urteil des AG Frankfurt am Main vom 16.11.2016, Az. 33 C 1156/16). Befürchten Sie, der Vermieter könnte sich ungefragt Zutritt zu den Mieträumen verschaffen, sollten Sie das Wohnungsschloss auswechseln.
Bei den o.g. Punkten handelt es sich um Fragestellungen, mit denen ich besonders häufig konfrontiert werde. Diese Aufzählung ist aber keineswegs abschließend.
Selbstverständlich können Sie sich auch mit Ihrem individuellen Fall an mich wenden, auch wenn sich dieser hier nicht ausdrücklich wiederfindet.
So stehe ich Ihnen zum Beispiel auch zur Verfügung, wenn Sie selbst bereits einen Titel erwirkt haben und es nun um die Durchsetzung desselben im Wege der Zwangsvollstreckung geht.
An dieser Stelle abschließend sei zudem erwähnt, dass sich meine Tätigkeit auch auf andere Fallgestaltungen des Lebensbereichs "Wohnen" erstreckt. So übernehme ich gern auch Mandate aus den Bereichen Maklerrecht und Grundstückskauf.
Gern können Sie erst einmal unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen!