Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gern können Sie sich mit sämtlichen Anliegen aus dem Bereich des Individualarbeitsrecht an mich wenden. Als professioneller Rechtsdienstleister stehe ich dabei sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit Rat und Tat zur Seite. Besonders häufig wird die Beauftragung eines im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalts im Zusammenhang mit den nachfolgend genannten Problemfeldern notwendig:

 


  • Arbeitsvertrag:
    • Beratung über rechtliche Inhalte eines Arbeitsvertrags; sowohl vor dessen Abschluss als auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses  oder im Zusammenhang mit dessen Beendigung
    • Prüfung und Erläuterung ganzer Arbeitsverträge oder einzelner Vertragsklauseln z.B. in Bezug auf Urlaubsansprüche, doe Wirksamkeit einer Befristung, Kündigungsfristen oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
    • Vertragsgestaltung zur Verwendung individueller Formulierungen
  • Abmahnung:
    • Beratung vor Erteilung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung
    • anwaltliche Formulierung einer Abmahnung
    • Prüfung einer erhaltenen Abmahnung auf Rechtmäßigkeit
    • außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen eine unwirksame Abmahnung
  • Kündigung:
    • Beratung vor Ausspruch einer Kündigung, z.B. in Bezug auf die Kündigungsfrist oder zur Frage des Vorliegens eines Kündigungsgrundes sowie der Möglichkeit zur außerordentlichen fristlosen Kündigung
    • anwaltliche Formulierung einer Kündigung
    • Prüfung einer bereits ausgesprochenen Kündigung auf Wirksamkeit
    • gerichtliches Vorgehen gegen eine erteilte Kündigung durch Betreiben einer Kündigungsschutzklage
  • Änderungskündigung:
    • Beratung vor Erteilung einer Änderungskündigung
    • Prüfung einer erteilten Änderungskündigung auf Rechtmäßigkeit
    • Beratung über die Handlungsalternativen nach Erhalt einer Änderungskündigung
    • gerichtliches Vorgehen gegen eine Änderungskündigung
  • Aufhebungsvertrag:
    • Beratung über die Möglichkeiten einer Vertragsbeendigung durch Aufhebungsvertrag
    • anwaltliche Formulierung eines Aufhebungsvertrags
    • Prüfung eines bereits abgeschlossenen Aufhebungsvertrags
    • Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, z.B. wegen widerrechtlicher Drohung mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Arbeitszeugnis:
    • Beratung vor Verfassen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
    • rechtliche Prüfung von erteilten Arbeitszeugnissen sowie Beratung über deren Inhalt
    • außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Hinweis: Häufig ist Eile geboten! So gilt z.B. für den Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung eine Klagefrist von 3 Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschtuzklage, § 4 KSchG

Zur ersten Hilfe für Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung
Zur ersten Hilfe für Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung

 

Sie sind von einer Kündigung durch den Arbeitgeber betroffen?

 

 

Über nebenstehenden Link erhalten Sie weitere Informationen über die Kündigungsschutzklage.