Beratungs-/Prozesskostenhilfe


Mandanten, die über geringe Einkommens- und Vermögensverhältnisse verfügen, haben die Möglichkeit, im Bereich der außergerichtlichen Vertretung Beratungshilfe und im Bereich der Prozessvertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen. In einigen Verfahren, z.B. vor den Familiengerichten, wird statt dem Begriff der Prozesskostenhilfe die Bezeichnung Verfahrenskostenhilfe verwendet.  Im Falle einer Mandatsübernahme erläutere ich Ihnen gern weitere Einzelheiten.

 

Die amtlichen Antragsformulare für Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie die amtlichen Ausfüllhinweise stehen hier zum Download für Sie bereit.

 

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Beratungshilfeantrag (2014)
ausfüllbares .PDF-Dokument zur Beantragung von Beratungshilfe inkl. amtlichen Ausfüllhinweisen
JV_200__2.14__Formular.pdf
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Prozess- und Verfahrenskostenhilfeantrag (2014)
ausfüllbares .PDF-Dokument zur Beantragung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
JV_205__2___2.14__Formular.pdf
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Amtliche Hinweise zur Beantragung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
.PDF-Dokument mit amtlichen Hinweisen für Antragsteller von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
JV_205__1___2.14_.pdf
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Anleitung zur Verwendung von .PDF-Formularen
Amtliche Hinweise zur Verwendung der obigen .PDF-Formulare
Anleitung__zu_pdf-Formularen.pdf
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