Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenprognose Ihres zivilrechtlichen Falles nach dem RVG


 

Füllen Sie das folgende Formular aus, um per Email eine kostenlose anwaltliche Erstein- schätzung über die in Ihrem zivilrechtlichen Fall voraussichtlich in der ersten Instanz entstehen- den Rechtsverfolgungskosten zu erhalten.



Wichtige Nutzungshinweise für die kostenlose Ersteinschätzung

  1. Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt kostenlos und unverbindlich.
  2. Durch die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt kein Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst im Falle einer späteren Beauftragung des Rechtsanwalts zustande.
  3. Aus rechtlichen Gründen ist eine kostenlose Ersteinschätzung nur zulässig, wenn die anwaltliche Tätigkeit von geringem Umfang ist: Durch die kostenlose Ersteinschätzung kann keine umfassende Beratung ersetzt werden.
  4. Die hier erteilte zivilrechtliche Kostenprognose beruht auf Ihrer Angabe des Gegenstands- wertes und und geht von dem regelmäßigen Ablauf des Mandats aus. Es können Umstände eintreten, die zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten führen.
  5. Der Rechtsanwalt ist jederzeit berechtigt, eine Anfrage auf kostenlose Ersteinschätzung nicht zu beantworten, z.B. im Fall von Urlaub oder Krankheit.


Kostenlose Ersteinschätzung anfordern:

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


 

Was ist denn der Unterschied zwischen gerichtlichem Mahnverfahren und Klageverfahren?



 

 

Ist eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung überhaupt zulässig?