Gewerblicher Rechtsschutz


Die Materie des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst das Wettbewerbsrecht und den Schutz der Immaterialgüterrechte. Über beide Bereiche möchte ich Ihnen einen ersten Überblick meiner anwaltlichen Tätigkeit geben:

 


  • Wettbewerbsrecht:

Das Wettbewerbsrecht hat die Funktion, vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen. Adressat dieses Schutzes können Verbraucher aber vor allem die Wettbewerber des Rechtsverletzes sein. Unlautere Geschäftspraktiken können äußerst vielseitig sein und reichen etwa von der Versendung unzulässiger Email-Werbung, über die Verwendung unwirksamer AGB und der Rufschädigung von Konkurrenten bis zur Verletzung gesetzlicher Informationspflichten (z.B. hinsichtlich des Impressums einer gewerblichen Internetseite oder in Bezug auf Belehrungen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Verbraucherwiderrufsrecht bei dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes).

 

Wenn Sie die Befürchtung haben, unlauterem Wettbewerb ausgesetzt zu sein, sollten Sie nicht zögern, dies anwaltlich prüfen zu lassen. Gern setze ich mich für die Durchsetzung Ihnen zustehender wettbewerbsrechtlicher Ansprüche ein!

 

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Sie wissen nicht, ob diese berechtigt ist oder was Sie nun tun sollen? Oberstes Gebot ist, die Ihnen gesetzte Frist nicht untätig verstreichen zu lassen, da ansonsten der Erlass einer gegen Sie gerichteten einstweiligen Verfügung droht, womit äußerst hohe Kosten verbunden sein können. Im Zweifel sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen!


  • Immaterialgüterrecht:

Die Immaterialgüterrechte umfassen das sog. geistige Eigentum, wie beispielsweise Urheberrechte und Markenrechte.

 

Wenn Sie Inhaber solcher Rechte sind und den Verdacht von Verletzungen Ihres geistigen Eigentums hegen, können Sie sich gern zur näheren Prüfung des Falles an mich wenden oder mich mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Abwehr- und/oder Schadensersatzansprüche beauftragen.

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und Ihnen beispielsweise vorgeworfen wird, eine Markenrechtsverletzung begangen oder fremde Urheberrechte verletzt zu haben (.z.B. durch File-Sharing oder die Verwendung fremder Werke auf Ihrer Homepage), ist zumeist Eile geboten: Versäumen Sie keinesfalls die Ihnen gesetzte Frist! Sonst drohen Ihnen weitere Nachteile, vor allem eine gegen Sie gerichtete einstweilige Verfügung, die mit hohe Kosten verbunden sein können. Lassen Sie sich kompetent anwaltlich beraten, was Sie als nächsten zu tun haben: Die einer Abmahnung häufig beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung geht häufig weit über das hinaus, was von Ihnen im Falle einer berechtigten Abmahnung verlangt werden kann. Gern können Sie mich mit dem Verfassen einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen! 


Sie haben eine Abmahnung erhalten?

 

Hier bekommen Sie erste Hilfe!

 

Wie sollten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung verhalten?

 

Und was ist eine Abmahnung eigentlich genau?


 

Ich lasse Sie nicht im Regen stehen!

 

Bei Problemen des gewerblichen Rechtsschutzes handelt es sich häufig um eilbedürftige Angelegenheiten, da ein Zeitverlust oft mit rechtlichen Nachteilen verbunden ist. Zögern Sie nicht, sondern nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf!